Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist Teil des organisatorischen Brandschutzes.

Eine Brandschutzordnung wird in der Regel gefordert von:

Arbeitsstätten-Verordnung
Arbeitsschutzgesetz
Verkaufsstätten-Verordnung
Industriebau-Richtlinie
Versammlungsstätten-Verordnung
Krankenhäuser + Heime
Kinderbetreuungseinrichtungen
Schulen
Unfallversicherer

In der Brandschutzordnung werden Regeln für das Verhalten der betreffenden Personenkreise innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes für den Brandfall zusammengefasst, sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden aufgezeigt.

Die Brandschutzordnung umfasst drei Teile A, B und C und richtet sich an unterschiedliche Personenkreise innerhalb des Gebäudes.

Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude
Teil B: Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
Teil C: Weisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben